Rechtsprechung
   BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 73.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1073
BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 73.65 (https://dejure.org/1966,1073)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.1966 - VIII C 73.65 (https://dejure.org/1966,1073)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 1966 - VIII C 73.65 (https://dejure.org/1966,1073)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,1073) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 07.09.1960 - VIII C 189.59
    Auszug aus BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 73.65
    Abschließend ist nur noch ein Mißverständnis zu beheben, auf das das Vorbringen der Revision in erster Linie zurückzuführen ist: Das Bundesverwaltungsgericht hat den durch § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD geregelten Anspruch der Geschädigten, im Falle der Wiederanstellung die Rechtsstellung und die Besoldung zu erhalten, die sie im Verlauf ihrer Dienstlaufbahn voraussichtlich erreicht hätten, als einen nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen des § 249 BGB näher zu bestimmenden und als "Nachzeichnung der Dienstlaufbahn" charakterisierten Schadensausgleich bestimmt (vgl. BVerwGE 11, 109 [111]), damit aber der positivrechtlichen Verwirklichung dieses Rechtsgrundsatzes zugleich Schranken gesetzt.
  • BVerwG, 04.12.1964 - VIII B 45.64

    Geltendmachung von Versorgungsansprüchen - Anwendung der §§ 126, 127

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 73.65
    Es handelt sich um eine auf eine Wiedergutmachungsentscheidung zurückzuführende beamtenrechtliche Streitigkeit im Sinne von §§ 126, 127 des Beamtenrechtsrahmengesetzes - BRRG -, jetzt geltend in der Fassung vom 22. Oktober 1965 (BGBl. I S. 1753), vgl. BVerwGE 20, 69.
  • BVerwG, 18.06.1959 - VIII C 257.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 73.65
    Das Gesetz sieht als einzige Rechtsfolge des Unterbleibens der Wiederanstellung die Gewährung der erhöhten Versorgungsbezüge im Rahmen von § 10 Abs. 3 Satz 1 BWGöD vor; damit wird einerseits ein finanzieller Druck auf den zur Wiedergutmachung verpflichteten Dienstherrn ausgeübt, Geschädigte wieder einzustellen, und andererseits dem Geschädigten für den Fall des Unterbleibens der Wiederanstellung ein finanzieller Ausgleich gewährt (Urteile vom 18. Juni 1959 - BVerwG VIII C 257.59 -, Buchholz BVerwG 233, § 20 Nr. 1 = NJW/RzW 1959 S. 520, und vom 27. September 1962 - BVerwG VIII C 187.60 -, NJW/RzW 1963 S. 137 = RiA 1963 S. 332).
  • BVerwG, 25.01.1962 - VIII C 506.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 73.65
    Dieser Abfindungsbetrag ist als eine zusätzliche Versorgungsleistung anzusehen (vgl. das Urteil vom 25. Januar 1962 - BVerwG VIII C 506.59 -, Buchholz BVerwG 233, § 9 Nr. 15 = NJW/RzW 1962 S. 379); er ist auch den geschädigten Beamten, für deren Wiedergutmachung der Bund aufzukommen hat, als Wiedergutmachung im Rahmen von § 18 Abs. 2 Satz 1 BWGöD zu gewähren, sofern sie das Recht auf Wiedereinstellung im Polizeivollzugsdienst hatten.
  • BVerwG, 27.09.1962 - VIII C 187.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 73.65
    Das Gesetz sieht als einzige Rechtsfolge des Unterbleibens der Wiederanstellung die Gewährung der erhöhten Versorgungsbezüge im Rahmen von § 10 Abs. 3 Satz 1 BWGöD vor; damit wird einerseits ein finanzieller Druck auf den zur Wiedergutmachung verpflichteten Dienstherrn ausgeübt, Geschädigte wieder einzustellen, und andererseits dem Geschädigten für den Fall des Unterbleibens der Wiederanstellung ein finanzieller Ausgleich gewährt (Urteile vom 18. Juni 1959 - BVerwG VIII C 257.59 -, Buchholz BVerwG 233, § 20 Nr. 1 = NJW/RzW 1959 S. 520, und vom 27. September 1962 - BVerwG VIII C 187.60 -, NJW/RzW 1963 S. 137 = RiA 1963 S. 332).
  • BVerwG, 07.09.1961 - VIII C 24.60

    Zuständigkeit der Festsetzungsbehörde und Regelungsbehörde - Wiedergutmachung

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 73.65
    Das Berufungsgericht hat den Kläger bereits auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. September 1961 - BVerwG VIII C 24.60 -, NJW/RzW 1962 S. 46 hingewiesen, in dem zu der damit aufgeworfenen Rechtsfrage im wesentlichen folgendes ausgeführt worden ist: Wenn auch im Sinne von § 12 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 993) der Ortszuschlag zu den Dienstbezügen rechnet, so besteht doch nicht die Möglichkeit, einem Geschädigten, dem das Ruhegehalt in Höhe der vollen Dienstbezüge zu gewähren ist, die ihm im Falle der Wiederanstellung zuständen (§ 10 Abs. 3 Satz 1 BWGöD), deshalb das Recht auf den Ortszuschlag der Ortsklasse S zuzuerkennen, weil er in Berlin wohnt; denn es fehlt eine gesetzliche Fiktion des Inhalts, daß der tatsächliche Wohnsitz des nicht wiederangestellten Geschädigten dem dienstlichen Wohnsitz entspricht, den er im Falle der Wiederanstellung haben würde.
  • BVerwG, 15.06.1967 - VIII C 78.66

    Abfindung für in den Ruhestand versetzte Polizeibeamte als

    Es handelt sich aber, wie in den Urteilen vom 25. Januar 1962 - BVerwG VIII C 506.59 -, a.a.O., und vom 10. März 1966 - BVerwG VIII C 73.65 -, NJW/RzW 1966 S. 525 = RiA 1967 S. 79, dargelegt ist, bei solchen Abfindungen um Versorgungsbezüge eigener Art, die neben dem Ruhegehalt gewährt werden.

    Der Oberbundesanwalt hat zutreffend dargelegt, daß es nicht der Gerechtigkeit und den Zwecken des Wiedergutmachungsrechts entsprechen würde, wenn diese Abfindung solchen Geschädigten vorenthalten würde, die ein Recht auf bevorzugte Wiederanstellung hatten, jedoch die vorverlegte Altersgrenze erreicht haben, ohne im aktiven Dienst wiederangestellt worden zu sein (vgl. dazu auch das genannte Urteil BVerwG VIII C 73.65).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht